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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 90/19   

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https://dejure.org/2020,76564
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 90/19 (https://dejure.org/2020,76564)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.09.2020 - L 11 AL 90/19 (https://dejure.org/2020,76564)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. September 2020 - L 11 AL 90/19 (https://dejure.org/2020,76564)
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  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 90/19
    Entscheidend ist damit die voraussichtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt seiner Begründung (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R -, Rn 16 unter Verweis auf BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -).

    Da die Prüfung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung vorausschauend bei Beginn oder einer Änderung der Beschäftigung zu erfolgen hat (selbst wenn die Beurteilung erst später vorgenommen wird, vgl hierzu erneut: BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R -, Rn 16), ändert die nachträglich und mit Rückwirkung vereinbarte Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 14, 5 Stunden (Änderungsvertrag vom 11. Oktober 2016) nichts an der zum 1. September 2016 eingetretenen Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze.

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 12/87

    Erfüllung der für die Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfegewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 90/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist zunächst den vertraglichen Vereinbarungen über die Arbeitszeit zu entnehmen, ob eine Beschäftigung kurzzeitig ist (BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 -, Rn 18; ebenso etwa: Valgolio in: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 10 Rn 126).

    Nur wenn Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeit nicht bestehen, ist maßgebend, ob die Beschäftigung der Natur der Sache nach auf eine kurzzeitige Beschäftigung beschränkt zu sein pflegt (BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 -, Rn 18).

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 90/19
    Ob dem Kläger (sei es in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer oder aber in seiner Eigenschaft als für die Arbeitgeberin handelnder Geschäftsführer) oder seiner Arbeitgeberin (bzw ihren Gesellschaftern) die mit der Erhöhung der Arbeitszeit einhergehende Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze bewusst war, ist für die Beurteilung irrelevant (BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 52/07 R -, SozR 4-4300 § 118 Nr. 2, Rn 14).
  • BSG, 30.05.1978 - 7 RAr 48/77

    Beschäftigung - Dauer - Beschränkung auf weniger als 20 Stunden - Beschränkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 90/19
    Entscheidend ist damit die voraussichtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt seiner Begründung (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R -, Rn 16 unter Verweis auf BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -).
  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 90/19
    Entscheidend ist damit die voraussichtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt seiner Begründung (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R -, Rn 16 unter Verweis auf BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -).
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